Abstract: |
Ab Mai 2011 gilt auch in Deutschland die vollständige
Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungs-freiheit gegenüber den zum 1.
Mai 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas. Bishe-rige
Beschränkungen in Form von Arbeitserlaubnissen und Verwaltungsverfahren
entfallen damit. Für die 2007 beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien gilt
dies erst ab Januar 2014. Der Beitrag skizziert zunächst die bislang geltenden
Einschränkungen und diskutiert die zu erwarten-den Auswirkungen für
Deutschland und die neuen Mitgliedstaaten. Entgegen vielfachen Befürchtun-gen
ist im Zuge der Migration aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland
keine Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte oder ein Absinken des
Lohnniveaus festzustellen. Auch die befürchtete Zuwanderung in die
Sozialsysteme ist nicht erfolgt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass von der
Zuwanderung das Empfängerland profitiert und es sogar zu
Wohlstandssteigerungen kommt. Die neuen Mitgliedstaten sind zwar mit der
Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte konfrontiert, ein signifikanter
‚brain drain’ mit Folgen für Arbeitsmärkte und Wirtschaft in diesen Ländern
ist jedoch nicht zu erkennen. |